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Sektionschef an- und abmelden

  • Sektionschef an- und abmelden
  • Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
  •  

    Meldepflicht:

     

    Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)
    Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

    Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
    Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

    Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
    Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden.

    Berufsänderung
    Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben.

    Änderung der Personalien
    Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:
    - Dienstbüchlein
    - militärischer Leistungsausweis (sofern vorhanden)
    - Kopie der Namensänderungsverfügung
    - blaue militärische Identitätskarte (sofern vorhanden)


Adresse

Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Poststrasse 21
2572 Sutz
Tel.: 032 397 12 41
E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch

Öffnungszeiten


Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Dienstag

08:00 - 11:30

geschlossen

Mittwoch

geschlossen

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Freitag

geschlossen

geschlossen