Name | Beschreibung |
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Altmetall | In die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen, Pfannen usw.). Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt, werden Stahlblech-/Weissblechdosen und Aluminiumverpackungen. Zweimal im Jahr steht Ihnen ein Container beim Werkhof, von Donnerstagmorgen 08.00 Uhr bis Freitagnachmittag 15.00 Uhr, zur Verfügung. |
Altöl | Sammlung an bestehender Gemeindesammelstelle beim Werkhof, Alleestrasse 3, Sutz-Lattrigen In die Separatsammlung gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motorenöl und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden! |
Altpneus | Pneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen. Fahrrad- und Mofareifen sind mit dem Hauskehricht zu entsorgen. |
Aluminium / Weissblech | Sammlung an bestehender Gemeindesammelstelle beim Werkhof, Alleestrasse 3, Sutz-Lattrigen Nur grob gereinigtes, zusammengepresstes Material entsorgen. Aluminium und Blechbüchsen müssen nicht getrennt werden. Nicht in die Alu-Sammlung gehören Verbundverpackungen wie Tiernahrungsbeutel oder Kaffeekapseln. Spraydosen sind als Sonderabfälle zu entsorgen. |
Batterien | Sammlung an bestehender Gemeindesammelstelle beim Werkhof, Alleestrasse 3, Sutz-Lattrigen Bei der Sammelstelle zu entsorgen sind: Akkumulatoren bis 5 kg (z.B. "Autobatterien") muss der Fachhandel gratis zurücknehmen. |
Elektronik-/und Kühlgeräte | Alle elektronischen und elektrischen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängig der Marke. |
Entladungs-Lampen | Können kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgebracht werden. Entladungslampen (Leuchtstofflampfen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natrium-dampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht. |
Glas | Sammlung an bestehender Gemeindesammelstelle beim Werkhof, Alleestrasse 3, Sutz-Lattrigen In die Glassammelbehälter gehört Verpackungsglas, getrennt nach Farben. Verschlüsse und andere Fremdmaterialien sind vorher zu entfernen. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt. Fenster, Spiegel, Autoscheiben, Ton, Keramik und Porzelan gehören nicht in die Glassammlung sondern zu den mineralischen Abfällen. |
Grüngut | Als Grüngut gelten organische oder pflanzliche Gartenabfälle, Laub, Baum- und Heckenschnitt, Rüst-,Gemüse- und Obstabfälle, Eierschalen. Abfälle aus Küche und Garten sollten möglichst vor Ort kompostiert werden. Wo dies nicht möglich ist, ist das Grüngut in gebührenpflichtigen Grüncontainern oder gebündelt mit Grünabfuhrvignetten versehen, bereitzustellen. |
Karton | In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons, usw. Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapack) ist mit dem Kehricht zu entsorgen. Sperrige Verpackungen aus Karton können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später zurückgebracht werden. Ab 2022 steht beim Werkhof, Alleestrasse 3, Sutz-Lattrigen |
Kehricht Nächster Abfuhrtermin: 24.12.2024 | Brennbare nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Tiernahungsbeutel, Glühbirnen, usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt. Der Hauskehricht ist gebührenpflichtig. Er ist in offiziellen Gebührensäcken von 17 und 35Lt oder mit Sperrgutvignetten versehen, in handüblichen 60 und 110Lt Säcken zu höchstens 20 kg Gewicht pro Sack bereitzustellen. |
Kunststoff-Recycling | Es besteht die Möglichkeit, Kunststoff der in privaten Haushalten von Sutz-Lattrigen anfällt, zu recyclen. Der Kunststoff-Abfall wird, anstelle in den üblichen Müve-Säcken, in Kunststoff-Sammelsäcken gesammelt. Diese können dann beim Werkhof in der Pressmulde deponiert werden. Die Kunststoff-Sammelsäcke können bei der Gemeindeverwaltung oder beim Werkhof in zwei Grössen bezogen werden. 1 Rolle à 10 Säcke 60Lt zum Preis von CHF 25.00 Mehr Informationen zum Kunststoff-Recycling erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Sutz-Lattrigen. |
Nespresso Kapseln | Sammlung an bestehender Gemeindesammelstelle beim Werkhof, Alleestrasse 3, Sutz-Lattrigen In den Nespressokapselbehälter gehören ausschliesslich leere Nespressokapseln. Einwurf in den entsprechenden Sammelbehälter. Keine vollen Säcke neben den Behälter stellen. |
Papier | Zeitungen, Zeitschrifen, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtung, usw. zählen zum Altpapier. Karton wird separat gesammelt. Bereitstellung ab 07.00 Uhr am Morgen des Sammeltages in fest verschnürten Bündeln von max. 3 kg. Bei der Bereitstellung am Vorabend bitte gut sichtbar vor Regen schützen. |
PET-Flaschen | PET-Flaschen können direkt bei den Verkaufsstellen in die bereitgestellten Behälter geworfen werden. |
Sagex, Styropor | Sperriges Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.), welches nicht in einen 35 Lt Kehrichtsack passt, kann gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden. |
Sonderabfälle | Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel (allgemein Produkte mit einem Gefahrensymbol) und Quecksilberthermometer können unabhängig von einem Neukauf, gratis an den Verkaufsstellen der entsprechenden Produkten zurückgebracht werden. Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück; dafür kann ein Entgelt verlangt werden. |
Sperrgut / Holz | Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht. Sperrgut, gestrichenes oder behandeltes Holz kann auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. 60Lt Sack = 1 Vignette Sperrgutvignetten (1 Bogen à 5 Vignetten für CHF 8.00) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. |
Textilien | Sammlung an bestehender Gemeindesammelstelle beim Werkhof, Alleestrasse 3, Sutz-Lattrigen Zu den separat gesammelten Textilien zählen tragbare Kleider und Schuhe. Stark verschmutzte Schuhe und Textilien gehören in den Kehricht. |
Tierkadaver | Regionale Tierkörpersammelstelle Lyss Öffnungszeiten: Tierkörper bis max. 200 kg werden während den Öffnungszeiten entgegengenommen. Ausserhalb der Öffnungszeiten können Kleintiere über die Einwurfklappe abgegeben werden. Für Kadaver ab 200 kg muss der Abholdienst der GZM avisiert werden: 07.00 bis 12.00 und 13.15 bis 17.00 Uhr 032 387 47 87 Ausserhalb der Bürozeiten Pikettdienst 032 384 33 33 Das Vergraben von Kleintieren bis 10 kg auf privatem Grund ist gestattet. Die Überdeckung mit Erde muss mindestens 50cm betragen. |
Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Poststrasse 21
2572 Sutz
Tel.: 032 397 12 41
E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch
Vormittag | Nachmittag | |
Montag | 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:30 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
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Freitag | geschlossen | geschlossen |