Gemäss Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist der jährliche Sirenentest verbindlich in allen Gemeinden durchzuführen.
Mit dem jährlichen Sirenentest wird die Funktionsbereitschaft der technischen Alarmierungsmittel (stationäre und mobile Sirenen sowie die Sirenenfernsteuerung) und der Alarmorganisation in den Gemeinden kontrolliert. Zusätzlich können die Beschallungsflächen sowie die Fahrrouten überprüft und falls nötig angepasst werden.
Getestet wird die stationäre Sirene beim Schulhaus sowie die mobile Sirene mit dem Gemeindefahrzeug.
Dieses Jahr hat der Kanton angewiesen, die Fahrroute mit der mobilen Sirene abzufahren und dieses mindestens 10 Minuten in Betrieb zu halten.
Für Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.