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Baubewilligung

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    Öffentliches Baurecht
    Folgende Gesetzeserlasse prägen das öffentliche Baurecht massgeblich:
    - Kantonales Baugesetz (BauG)
    - Kantonale Bauverordnung (BauV)
    - Kantonales Bewilligungsdekret (BewD)
    - Eidg. und Kant. Raumplanungsgesetz (RPG)
    - Eidg. und Kant. Raumplanungsverordnung (RPV)

    Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Es wird auf die weiteren Spezialgesetzgebungen verwiesen, welche weiter zu beachten sind.
     

Adresse

Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen
Poststrasse 21
2572 Sutz
Tel.: 032 397 12 41
E-Mail: gemeinde(at)sutz-lattrigen.ch

Öffnungszeiten


Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Dienstag

08:00 - 11:30

geschlossen

Mittwoch

geschlossen

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 11:30

14:00 - 17:00

Freitag

geschlossen

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